Je nach Anwendungsfall sollte also der passende Signaturstandard gewählt werden:
- Bei internen Genehmigungen reichen häufig mündliche Absprachen oder eine E-Mail als Bestätigung.
- Für den Großteil aller Verträge im B2B- oder B2C-Umfeld reichen fortgeschrittene Signaturen aus.
- Bei Darlehensverträgen, Lebensversicherungen etc. benötigt man hingegen Unterschriftenstandards mit der höchsten rechtlichen Relevanz (handschriftliche Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur).
- Wenn es darum geht, die Echtheit von Dokumenten sicherzustellen und nachzuweisen, sind digitale Zertifikate das richtige Medium.
Einfache elektronische Signaturen
Einfache elektronische Signaturen haben nur eine geringe Beweiskraft, sind aber für viele Anwendungsfälle häufig ausreichend. Anwendung finden sie bei unternehmensinternen Formular- und Genehmigungsprozessen sowie bei formfreien Vereinbarungen. Unter diesen versteht man Vereinbarungen, bei denen keine Schriftform erforderlich ist und die Vertragsparteien die Form selbst festlegen können (mündlich, schriftlich etc.). Einfache Signaturen werden häufig für interne Genehmigungen, Bescheinigungen, Protokolle, Berichte etc. verwendet.
Umsetzung
Einfache Signaturen können bspw. mit Hilfe eines Scribble Fields (Kritzelfeld) aufgebracht werden. Scribble Fields lassen sich bei den Formulartechnologien von AEM Forms sowohl in Webformulare (sog. Adaptive Forms) einbetten als auch in PDF Formulare.
Die Voraussetzung für das Tätigen einer Unterschrift in einem Webformular ist ein berührungsempfindliches Display.